Da der Betrieb nicht kostendeckend, ist wird eine Vielzahl der deutschen Verkehrsflughäfen direkt und/oder indirekt mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden gestützt. Begründet werden diese Maßnahmen regelmäßig mit der Bedeutung für die „Wirtschaft“, die „regionale Entwicklung“, die „Erreichbarkeit der Region“, oder der „fiskalischen Umwegrentabilität“. Hierfür werden häufig Gutachten herangezogen, deren Details jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Zumindest die Gewährung von Betriebskosten-Zuschüssen soll durch EU-Vorgaben ab 2024 unterbunden werden.
Für den Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) stellen sich die konkreten Zahlen wie folgt dar: bilanzielle Verluste lt. Veröffentlichung im Bundesanzeiger von 2006 bis 2019 rund 98 Mio. Euro. In den Folgejahren 2020 und 2021 sind trotz der Corona-bedingten Finanzspritze von Bund und Land in Höhe von 5 Mio. Euro weitere Verluste von mehr als 21 Mio. Euro aufgelaufen.
Für 2022 sind in der Begründung für weitere Darlehensanforderungen an die kommunalen Gesellschafter erneut 8,99 Mio. Euro Verlust prognostiziert worden.
Quelle(n):
- ZDFzoom „Deutschland im Flughafen Wahn“ – 01. 10. 2014 [https://youtu.be/60bRDtEIDCA]
- div. Studien, Prototyp ist das „Gemeinsame Positionspapier ‚Bedeutung der Allgemeinen Luftfahrt, Business Aviation, Regionalflughäfen und Verkehrslandeplätze in Deutschland‘, 2007“, erstellt von Prof. Dr. Klophaus [https://www.idrf.de/wp-content/uploads/2018/04/Bedeutung-der-Allgemeinen-Luftfahrt-Business-Aviation-Regionalflugh%C3%A4fen-und-Verkehrslandepl%C3%A4tze-in-Deutschland.pdf]