Steuern und Entgelte

Die Preisbildung für Flugtickets unterscheidet sich in einigen Bereichen von der bei anderen Verkehrsmitteln.

  • Umsatzsteuer (auch: Mehrwertsteuer):für grenzüberschreitenden Flugverkehr in Europa wird, im Gegensatz zur klimafreundlichen Eisenbahn, keine Umsatzsteuer erhoben. Das UBA beziffert die Kosten dieser Subvention für den deutschen Steuerzahler mit rund 4,2 Milliarden Euro jährlich.
  • Energiesteuer: auf Kerosin wird im Gegensatz zu anderen Treibstoffen wie Benzin oder Diesel keine Steuer erhoben. Das UBA beziffert die Kosten dieser Subvention für den deutschen Steuerzahler mit rund 8,1 Milliarden Euro jährlich.
  • Luftverkehrsteuer (auch:Ticketsteuer): In Deutschland wird seit 2011 eine an der Zahl der Passagiere und der Flugstrecke (Entfernung) bemessene Steuer für Flüge von einem inländischen Flughafen erhoben. In Verbindung mit den Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel sollen die entstehenden Einnahmen eine Zielgröße von 1 Milliarde Euro pro Jahr erreichen, es sind daher jährliche variierende Werte möglich. Auf Inlandsflüge wird zudem Mehrwertsteuer erhoben. Seit 2020 ist die Abgabe erhöht, um mit den Mehreinnahmen von etwa 500 Millionen Euro pro Jahr eine Gegenfinanzierung für die Senkung des Steuersatzes für Bahnreisen in Deutschland zu erhalten.
  • EU-ETS (Europäischer Emissionshandel): Der Flugverkehr in der EU ist vom EU-Emissionshandel erfasst. Die aus ihm resultierenden CO₂ – Emissionen werden über den Handel mit Emissionszertifikaten mit einem CO₂ – Preis versehen und in der Gesamtmenge begrenzt. Dieses Instrument wird nur auf den innereuropäischen Teil der Flüge angewendet. Ursprünglich für alle Starts und Landungen von europäischen Flughäfen geplant, umfasst der Handel nach Einsprüchen anderer Staaten jetzt lediglich ein Drittel der Flüge. Bis 2020 waren 50% der ETS-pflichtigen Zertifikate kostenfrei, ab 2021 sinkt die Menge jährlich um einen gewissen Prozentsatz.
  • differenzierte Start- und Landegebühren: an einigen Flughäfen werden emissionsabhängige Landeentgelte erhoben. Beispielsweise wird am Flughafen Frankfurt seit dem Jahr 2022 jedes ausgestoßene Kilogramm Stickoxid (NOX) abhängig vom Flugzeugtyp mit einer zusätzlichen Gebühr von 3,21 Euro belegt.

Quelle(n): UBA-MagazinSchwerpunkt 2/2019 Fliegen“; UBA Texte 130/2019: „Umweltschonender Luftverkehr lokal – national – international“